BAG erklärt Kündigung wegen geschäftsschädigender Aussagen auf facebook und YouTube für unwirksam
Das BAG hat mit Entscheidung vom 31.07.2014 – 2 AZR 505/13 - die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen vermeintlich geschäftsschädigender Äußerungen auf YouTube und facebook für unwirksam erklärt.
Der Sachverhalt
Im Betrieb der Arbeitgeberin fand auf Einladung der Gewerkschaft …